Rosenheimer Forum
für Städtebau und Umweltfragen e.V.

NVZ – (Nah-?) Versorgungszentrum Westerndorf

NVZ – ein Einkaufs- und Gewerbepark zwischen der FH und Westerndorf?

 

15.11.2012

Podiumsdiskussion im Rahmen der Reihe „Reden über Rosenheim“

Flyer zur Veranstaltung (pdf)

 

19.9.2012

Gründungsversammlung der Bürgerinitative „Interessensgemeinscvhaft Rosenheim-Nord“

Weitere Informationen darüber sind auf der Homepage zu finden:  www.kein-nvz.de

März 2012

Informationen zum geplanten Bebauungsplan entnehemen Sie bitte dem Flyer , der hier folgt

 

15.09.2011

Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung

zum Bebaungsplan /Flächennutzungsplan

Wir lehnen die Bebauung der zu erhaltendenden grünen Siedlungszäsur und somit dieses Nahversorgungszentrums aus städtebaulichen, wie auch aus einzelhandelsstrukturellen Gründen entschieden ab. Die ablehnenden Argumentationen sind im parallelen Verfahren zur 22.Änderung des Flächennutzungsplans bereits ausführlich dargelegt. Wir verweisen daher ergänzend auch auf unser Schreiben vom 09.06.2011 und heben noch einmal besonders hervor:

Nach wie vor vermissen wir eine sachliche Begründung, mit der die Kehrtwendung des Stadtrats in der Behandlung dieses Einzelhandelsstandorts nachvollziehbar wäre.
Ohne stichhaltige Begründung der Notwendigkeit dieses Einzelhandelsstandorts ist nicht verständlich, weshalb die an Flächen arme Stadt Rosenheim hier mehrere Hektar „vernutzt“. Wenn tatsächlich ein zusätzlicher Bedarf an Nahversorgung besteht, so sollte er flächensparend an den vorhandenen Einzelhandelsstandorten angegliedert werden und noch besser  in der Ortsmitte Westerndorf gesucht werden.

Nach wie vor halten wir die Bezeichnung „Nahversorgungszentrum“ für beschwichtigend und beschönigend. Es handelt sich um großflächigen Einzelhandel (3.800 m² Verkaufsfläche plus Dienstleistungsflächen) in einer nicht integrierten Lage, der eindeutig auf autofahrende Kundschaft ausgerichtet und angewiesen ist.

Nach wie vor sehen wir die Gefährdung bestehender integrierter Einzelhandelsgeschäfte, selbst in dem mit öffentlichen Geldern geförderten Soziale-Stadt-Gebiet „Lessingstraße“.

Sollte das Einzelhandelsentwicklungskonzept der CIMA im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Nahversorgungszentrums an dieser Nahtstelle als Begründung angeführt werden, so ist dieses Konzept in dem Punkt für uns nicht nachvollziehbar. Vor allem bleibt es den Nachweis schuldig, dass diese Einzelhandelsagglomeration nicht zulasten der vorhandenen, tatsächlich wohnortnahen Standorte geht. Die Auswirkungen neuen großflächigen Einzelhandels auf bestehende Nahversorgungszentren wären erst noch zu untersuchen, basierend z.B. auf einer nahversorgungsrelevanten Wabenstruktur.

Die Agglomeration von Discounter, Drogerie- und Lebensmittelmarkt ist aufgrund der Lagegunst an zwei Ausfallstraßen eindeutig und ausschließlich darauf ausgerichtet, gesamtstädtisch Kaufkraft abzuschöpfen. Die Verkehrsproblematik an dieser wichtigen Straßenkreuzung ist ungelöst und wird durch den zusätzlich ausgelösten Verkehr verschlimmert.

Somit bleibt auch aus diesen Gründen die Kehrtwende der Stadtplanung unverständlich und unbegründet, die zuletzt eine derartige Entwicklung fachlich entschieden abgelehnt hat.

Unsere Befürchtungen zur erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbilds und der Landschaft  werden durch den vorgelegten Vorentwurf ebenfalls bestätigt. Das sogenannte „Nahversorgungszentrum“ zerstört die vorhanden Grünzäsur zwischen dem Kasernengelände der Bundespolizei, der FH und den Gewerbebieten im Süden einerseits und dem nördlich gelegenen Siedlungsgebiet von Westerndorf andererseits. Anstelle der Grünzäsur tritt ein Großparkplatz, der typischerweise ein derartiges Handelszentrum  begleitet. Inwieweit das den Ortsbeginn der Kernstadt Rosenheim und das Tor zur „Fachhochschulstadt“ Rosenheim zufriedenstellend symbolisieren soll, ist für uns nicht verständlich.

Zusätzlich geben wir zu bedenken, dass das Vorhaben weiteren öffentlichen Zielsetzungen widerspricht:

  • Im Baugesetzbuch wird die Sicherung einer „verbrauchernahen Versorgung“ gefordert. Das Vorhaben ist nicht verbrauchernah und widerspricht damit diesem Ziel des Gesetzes.
  • Nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rosenheim stellen Nahversorgungsagglomerationen „für ein Quartier die Nahversorgung sicher und weisen Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich auf. Um innerörtliche Verkehre zu minimieren sollen diese Angebote nur wohnortnah angeboten werden“ ( Einzelhandelsentwicklungskonzept S. 9).
    Von Wohnortnähe kann nicht die Rede sein, und damit auch nicht von einer Minimierung der innerörtlichen Verkehre. Im Gegenteil werden die Verkehre notwendig zunehmen, insbesondere auch weil die im Norden bestehenden Einzelhandelsgeschäfte zwangsläufig verdrängt werden.
  • „Außerhalb der Standorte Innenstadt, AicherPark, Panorama-Kreuzung und der Ergänzungen bei wohnortnaher Grundversorgung sind für den Zeitraum der nächsten fünf bis sieben Jahre grundsätzlich keine zusätzlichen großflächigen Einzelhandelsansiedlungen an neuen Standorten vorzusehen.“ (EEK, S. 11)
    Offenbar ist das Einzelhandelsentwicklungskonzept in seiner steuernden Funktion das Papier nicht wert, auf dem es steht. Dies gilt jedenfalls, wenn in „Streulagen“ all das doch noch aus dem Ruder laufen darf, was eigentlich gesteuert werden sollte.

Wenn sich keine nachvollziehbare Begründung für das Vorhaben findet, dann fragt man sich, ob nicht auch noch gegen folgenden Grundsatz des Rosenheimer Einzelhandelsentwicklungskonzepts verstoßen wird:

„Das Rosenheimer Einzelhandelsentwicklungskonzept verfolgt städtebauliche Zielvorstellungen, ein Eingriff in den Wettbewerb zu Gunsten einzelner Betriebe findet nicht statt.“ (S. 11) Vielleicht geht es hier doch wieder einmal um Einzelinteressen des Investors und des Grundstückeigentümers.

 

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