
Ausschnitt Planung Brücke über den Aicherpark
(Stand Planfeststellug ca 2000)
die Pläne (der jetzige Stand kann davon abweichen)
können als PDF heruntergeladen werden

Die Entscheidung bezüglich der B-15 Westtangente steht bevor
Gegen den Planfeststellungsbeschluss liegen 27 Klagen vor. Im September 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei Besichtigungstage angesetzt, um sich vor Ort ein Bild zu machen und die Einwände der Betroffenen persönlich anzuhören.
Nun ist für den 24./25 September 2008 im Verwaltungsgericht München die mündliche Verhandlung anberaumt. Es werden Vertreter der Regierung, der Stadt Rosenheim und der Straßenbaubehörde gemeinsam mit Anwälten und Vertretern des Bund Naturschutzes, der Interessensgemeinschaft gegen die Westumgehung und den direkt betroffenen Grundstücksbesitzern daran teilnehmen.
Nachdem die Planung einer B-15-neu (Regensburg - Landshut über Ellmosen zur Autobahn A8) um 1990 zugunsten eines Ausbaus des alten B 15 mit gezielten Ortsumgehungen zurückgestellt wurde (nicht aufgegeben!!), begann die Suche nach einer neuen Verkehrslösung im Raum Rosenheim. Treibende Kräfte sind neben den wirtschaftlichen Interessen der stetig zunehmende Verkehr in Stadt und Land (mit Ziel- und Quellverkehr) sowie der überregional wachsende Fernverkehr, vor allem die „rollende Landstraße“ samt Mautflüchtlingen.
Dabei geht es im Wesentlichen um den Ausbau der Zubringerstraße zur Autobahn und einen Verkehrsring um Rosenheim in drei Etappen:
1. Panorama - Schwaig
2. B15 - Westtangente (Autobahn - Aicherpark - Öllerschlößl - Pfaffenhofen)
3. und als Vollendung des Ringes die Erweiterung der Ostumgehung von Schloßberg über eine dritte Innbrücke nach Pfaffenhofen.
Nachdem die stets noch fortschrittsgläubige Gesellschaft im Trend der alten Lösungen die Probleme bis heute immer nur vor sich hergeschoben hat, ist teilweise ein Umdenken erkennbar. Für viele Verkehrsplaner ist die Zeit gekommen, beispielsweise den quer- und alternativ denkenden Experten am Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der TU Wien, Professor Hermann Knoflacher, ins Boot zu holen.
Vor 20 Jahren hat man Gutachterexperten ausgelacht, die vor massiven herkömmlichen Straßenbaulösungen und wachsenden Problemen gewarnt und darauf hingewiesen haben, dass nur verkehrsberuhigende Maßnahmen gepaart mit einem öffentlichen Nahverkehrskonzept greifen. Der Fernverkehr müsse weitläufig über die Autobahnen gelenkt werden.
Die Verantwortlichen in der Stadt Rosenheim sind mehrheitlich jedoch nicht einmal bereit, sich mit der seit 15 Jahren aktiven Interessensgemeinschaft RoRegio auf eine ernsthafte Diskussion einzulassen.
Wenn man an die betroffenen Anlieger in der Stadt denkt, möchte man ihnen schnellstmöglich den Straßenring wünschen, wenn dieser nur die Lösung aller Probleme wäre.
Sichtbares Zeichen einer Sackgasse jedoch ist inzwischen die Tatsache, dass die fertiggestellte Südspange Panorama - Schwaig nicht nur in den Stoßzeiten in einen höchst staugefährdeten Engpass nach und über Kolbermoor hinaus führt.
Von dem ernormen Eingriff in die Natur und dem nicht mehr gut zu machenden Schaden sprechen nur Wenige:
Das oft erwähnte einmalige Schutzgebiet der Kaltenaue im Süden Rosenheims bei Westerndorf am Wasen wird von der Autobahn her über dem Höhenzug bei Stocka in Richtung Schlipfham und Pösling über ca. 1,2 km Länge in einer Aufschüttungshöhe bis zu 5 m geradewegs durchschnitten und zerstört.
Im Waldfunktionsplan von 2000, hat das Forstamt in der gesamten Region alleine den Fürstätter Wald in seiner Klima- und Naherholungsfunktion als besonders schützenswert dargestellt. Mit dem Bau der B15 mitten durch dieses Gebiet wird genau diese zerstört. Mehrere schützenswerte Kerbtäler werden durchschnitten und verrohrt, 39 amtlich kartierte Biotope werden zerschnitten oder überquert.
Die Trasse kann von Fußgängern und Radfahrern nur noch durch Über- oder Unterführungen gequert werden.
Darf so eine für Mensch und Tier wertvolle Landschaft, die unsere Lebensgrundlage darstellt, für ein derartig fragwürdiges und absehbar nicht nachhaltiges Projekt unwiederbringlich geopfert werden?
Ein paar Daten
- geschätzte Kosten 70Mio € (2003) ohne Grunderwerb
- Flächenbedarf ca. 40ha
- Baulänge ca. 12km (Abschnitt Süd 5km - Abschnitt Nord 7km)
- Brückenbauwerke 21, davon 1 Grossbrücke über das Aichergelände (600m lang, bis 6m hoch aufgeböscht, Fahrbahnbreite 8m, mit bis zu 3m hohen Lärmschutzwänden)
- 17 Durchlässe für Bäche und Gräben
- Rodung von 5ha Wald (Naherholungsgebiete von Rosenheim, u.a. Keferwald, Ferdinand-Schlögl-Weg wird unwiederbringlich zerstört)
- Zerschneidung und Querung von 39 amtlich kartierten Biotopen
- Zerstörung der Naturlandschaft für Tiere und Menschen.
- Trasse kann von Fussgängern und Radfahrern nur noch durch Über- oder Unterführung gequert werden.
- Starke Belastung durch Lärm und Abgase über weite Distanzen (insb. wegen der Höhenlage !!)
Auszug der Stellungsnahme des Rosenheimer Forums zum Planfeststellungsverfahren vom 02.03.2001:
....... Das Problem des motorisierten Individualverkehrs im Verdichtungsraum Rosenheim / Mangfalltal entsteht hauptsächlich aus Ziel- und Quellverkehr innerhalb der Gemeinden sowie aus Binnenverkehr in Ermangelung eines vernünftigen ÖPNV-Systems. Das motorisierte Verkehrsaufkommen in der Stadt Rosenheim besteht zu einem erheblichen Anteil aus Strecken, die unter fünf Kilometer Länge betragen. Der Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung hat am Gesamtverkehrsaufkommen nur einen geringen Anteil.
Die prognostizierten Entlastungen der Westtangente werden innerhalb der Stadt Rosenheim nicht eintreten.
Es ist vielmehr mit einer Zunahme des weiträumigen LKW-Verkehrs zu rechnen, der die Anbindung der B 15 an die Autobahn als Umfahrung von München im internationalen Nord-Süd-Verkehr benutzen wird.
Mit dem Versprechen, die Stadt und den Raum Rosenheim von seiner hausgemachten Verkehrsmisere zu befreien, wird in Wirklichkeit das Ziel verfolgt, die B 15 in einer Weise an das Autobahnnetz anzubinden, die der Gesamtfunktion der B 15 als weiträumiger europäischer Straßenverbindung dienen soll. Die Funktion als Entlastungsstraße für Rosenheim ist angesichts der im Auslegungsverfahren veröffentlichten Verkehrberechnungen und –prognosen nicht erkennbar und wird bezweifelt. .......
Leserbrief
„Verkehr als Dauerbrenner“
Verkehrschaos vorprogrammiert
„Wer Straßen sähet wird Verkehr ernten“ dieses Sprichwort hat sich bisher immer bestätigt. Auf der Staatsstraße von Rosenheim nach Bad Aibling sieht man deutlich die Verkehrszunahme durch die Südumgehung Rosenheim und Bad Aibling. Dazu dann noch neue Gewerbegebiete in Kolbermoor und niemand braucht sich über Staus zu wundern. Die Rosenheimer Westumgehung, Bürgermeister Kloo spricht von der B15 West, als Entlastung für die Kolbermoorer Verkehrssituation darzustellen, ist wohl mehr als nur „blauäugig“. Allein die geplanten zwei Anschlussrampen zum 600 m langen Brückenbauwerk im Aichergelände und die mit den Einschleiframpen an der Staatsstraße neu entstehende Kreuzung im Bereich des Briefverteilungszentrums, werden eine schon jetzt vorhersehbare Belastung für das Kolbermoorer Straßennetz bringen. So würde die Westumgehung Rosenheim nicht nur unsere Landschaft und Naherholungsgebiete zerstören, sondern das Verkehrschaos endgültig perfekt machen.
Gertrud Helbich
Bund Naturschutz Kolbermoor
Mangfall Bote 21. 12. 2007
VISION
BÜRGERPARK IM MÜHLBACHBOGEN
Ein Diskussionsbeitrag von Robert Haidacher und Hanns Thäle, Mitglieder im Rosenheimer Forum für Städtebau und Umweltfragen, zur Neuordnung des Stadtquartiers „In der Schmucken“
Unsere Stadt steht vor der Aufgabe, den Bereich nordöstlich der Altstadt neu zu gestalten. Im Ziel sind sich alle einig, das Stadtzentrum besser an die Ufer der Mangfall und des Inns anzubinden. Im städtebaulichen Ideenwettbewerb 2005/2005 wurden zur Lösung dieser Aufgabe überwiegend bauliche Lösungen vorgeschlagen.
Wir wollen dem eine andere Überlegung entgegenstellen: den Bereich zwischen Altstadt Ost und Mangfallmündung als großzügigen innerstädtischen Park für die Bürger anlegen und so gleichzeitig eine Anbindung im Grünen herstellen.
Die Voraussetzungen dafür sind besonders günstig. Für die Landesgarten-schau wird nach dem Abbruch des Marox-Gebäudes der Mühlbachbogen geöffnet und es entsteht ein zentraler Grünraum. Ein Großteil der Flächen ist schon im Eigentum der Stadt bzw. der stadteigenen GRWS - Wohnungsbau- und Sanierungs-gesellschaft der Stadt Rosenheim mbH.
Es besteht damit die einmalige Chance, einen innenstadtnahen Park in direkter Verbindung zum Landschaftsraum im Osten freizuhalten und Stadtqualität für kommende Generationen zu sichern.
Für die Zukunft wären folgende Punkte zu fordern:
- Den Mühlbachbogen nach der Landesgartenschau dauerhaft von Bebauung
freihalten und als Bürgerpark im Mühlbachbogen gestalten. Die Größe
wäre vergleichbar mit dem Riedergarten.
- Langfristig auf eine Aussiedlung der Gewerbebetriebe Hilger und Buchecker
hinwirken mit dem Ziel, einen durchgehenden Grünzug zwischen der
Altstadt und den Flüssen zu schaffen.
Rosenheim, im Mai 2008

Wir anerkennen das Bemühen der Stadt, die vielfältigen Nutzungsansprüche an dieser Stelle zu ordnen und zukunftsorientiert auszugestalten. Bei näherer Betrachtung fallen uns allerdings einige Gesichtspunkte auf, die wir im Folgenden aufzeigen wollen.
1. Bereich Südtiroler Platz / ZOB
Die gründerzeitliche axialsymmetrische Ordnung des Südtiroler Platzes ist trotz der kriegsbedingten Veränderungen und der sukzessiven Verbreiterung der Luitpoldstraße noch immer spürbar und durch die an den historischen Baugrenzen orientierten Kopfbauten der Bahnhofstraße vorgegeben. Die Ausrichtung des Empfangsgebäudes auf die Bahnhofstraße und die Fassung des Südtiroler Platzes durch das noch vorhandene, denkmalgeschützte Gebäude im Westen der Platzanlage, sowie das östlich gelegene Nachkriegswohngebäude prägen das Entrée der Stadt.
Derzeit ist die Situation durch das verwahrloste Erscheinungsbild des Platzes überformt, lässt aber noch erkennen, dass die ursprüngliche Platzfassung von hoher Qualität ist und gute Proportionen aufweist.
Bei dem beabsichtigten Verzicht auf die platzbegrenzenden Gebäude wird der Südtiroler Platz seinen Halt und die städtebauliche Qualität vollständig verlieren. Die zu erwartenden baulichen Anlagen des ZOB können kein adäquater Ersatz für den räumlichen Verlust sein.
Die vorgesehene Nutzungsüberlagerung ZOB, Kurzparker, Taxistände, Fahrradabstellplätze und Fußgängerverkehr sind sicherlich schwierig zu lösen. Dennoch sollte unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit den beabsichtigten Festlegungen das Erscheinungsbild des Südtiroler Platzes für Generationen festgelegt wird, sorgfältig über die Ausformulierung von Platzwänden nachgedacht werden.
Problematisch ist aus unserer Sicht die dargestellte durchgängige Verdoppelung des Straßenraums der Luitpoldstraße, von der Münchener bis zur Gießereistraße. Es ist zu befürchten , dass gerade hier am Eingang zur Innenstadt eine massive Zäsur geschaffen wird, die eine Abgrenzung und keine Hinwendung zur Innenstadt darstellt.
Wir halten es für notwendig, den ZOB aus den genannten Gründen nach Westen zu verlagern und dem Südtiroler Platz die Planungsziele „Aufenthaltsqualität“ und „räumliche Platzfassung“ zuzuschreiben, beides unter Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes, das dann auch einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden könnte. Der Flächenbedarf für den ZOB sollte darüber hinaus in einer Größenordnung nachgewiesen werden, die eine Option für Erweiterungen beinhaltet.
2. Anbindung / Vernetzung mit anderen Stadtteilen
Der geplante Entfall des Kleppersteges bedeutet den Verlust derjenigen Querungsmöglichkeit der Bahnanlagen, die sich in öffentlicher Hand befindet.
Der Ersatz durch die nach Osten verlagerte und verlängerte Unterführung ist insofern nicht gleichwertig, als sie im alleinigen Hausrecht der DB verbleiben wird und sich ihre Funktion im Wesentlichen lagebedingt auf die Erschließung des Pendlerparkplatzes der Bahnsteige beschränken wird.
Die Anbindung der Stadtteile im Bereich Kunstmühle / Aisingerwies wird für Fußgänger- und Radverkehr erschwert.
Der Kleppersteg sollte erhalten werden, zumindest bis eine anderweitige Querungsmöglichkeit westlich des Empfangsgebäudes geschaffen wird.
Daher sollten im vorliegenden Bebauungsplan der Zugang zum Kleppersteg planungsrechtlich gesichert werden.
Die weiterhin angesprochene mögliche bzw. zusätzliche Querungsmöglichkeit sollte ebenfalls im B-Plan dargestellt werden und in Abstimmung auf bestehende DB-Gebäude (z.B. das ehemalige Stellwerk) eingeplant werden.
3. Bebauungsplan und Leitlinien der Stadt für die Entwicklung des Einzelhandels
Das Rosenheimer Forum für Städtebau und Umweltfragen hält nach wie vor daran fest, dass weitere Einzelhandelsflächen im Bereich des Bebauungsplans nicht stadtverträglich sind. Im Bebauungsplan sind dafür auch keine Flächen vorgesehen. Eine Nutzungsumwidmung der jetzt ausgewiesenen P+R-Fläche sollte nur für erforderliche Verkehrsflächen (nach Westen verlegter ZOB) ins Auge gefasst werden.
Im Übrigen sei daran erinnert, dass die heute schwierige Planungssituation nicht zuletzt der seinerzeit umstrittenen Entscheidung über die Lage des neuen Mulitplex-Kinos geschuldet ist.